Nach Schätzungen des Aktionsbündnis Patientensicherheit kommt es jährlich allein in deutschen Krankenhäusern zu 680.000 vermeidbaren und unerwünschten Ereignissen, davon gehen rund 17.000 tödlich aus. Bezieht man die Behandlungen in freien Arztpraxen, bei Heilpraktikern oder anderen Therapeuten mit ein, lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die tatsächliche Zahl um ein Vielfaches höher liegt. Denn viele Behandlungsfehler werden gar nicht erfasst oder von den Betroffenen weiterverfolgt. Nur ein Bruchteil aller Behandlungsfehler landet vor Gericht. Allein das hohe Kostenrisiko im Fall einer Niederlage und die enormen Prozessgebühren, die sich schnell zu mittleren fünfstelligen Beträgen summieren, dürfte die meisten Geschädigten von einer Klage abhalten. Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, steht von vornherein auf verlorenem Posten.