Um die passende Dienstleistung zu identifizieren, muss er die möglichen Verfahren und deren Kompetenzen kennen. Wenn er vor Gericht geht, ist der Anwalt der naheliegende Dienstleister. Wohin wendet er sich aber, wenn er das gerade vermeiden will? Meint er, das juristische Denken könne diese Strategie zum Erfolg führen?
Die Mediation wird als eine mögliche Alternative zum Gericht herausgestellt [1]. Leider wird sie auch oft so behandelt, als handele es sich um eine Domäne der Juristen, die den Weg in eine Billigjustiz öffnet. Tatsächlich ist sie etwas ganz anderes! Bedenkt man, dass die Mediation nach einer Lösung sucht, die auf den Nutzen abstellt; die auf einem wechselseitigen Verstehen basiert, das die ganze Komplexität der Fragestellung erfasst; die nicht nur eine, sondern mehrere Lösungen miteinander vergleicht und die nur Lösungen im Konsens akzeptiert, mit denen alle einverstanden sind, gibt es eigentlich keine Alternative zur Mediation. Ein Vergleich der Mediation etwa mit dem Gericht jedenfalls wäre wie der Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Leider macht die verwirrende Komplexität in der Landschaft der Konfliktbeilegung auch vor der Mediation keinen Halt. Wer weiß schon wofür die Mediation steht und wer sie dementsprechend ausüben kann? Das Zertifikat jedenfalls gibt nicht einmal einen Anhaltspunkt [2]. So wie sich das Wort Konflikt mit beliebigen Begriffen zu beliebigen Fachrichtungen kombinieren lässt, so lässt sich auch die Mediation mit Haupt- und Eigenschaftswörtern zu beliebig vielen Anwendungsformen definieren, ohne dass der Konflikt diesen Einteilungen folgt [3]. Trotzdem gibt es die systemische Mediation, die Generationenmediation, die Familienmediation, die Wirtschaftsmediation, die Schulmediation, die Gerichtsmediation, die Pflichtmediation, die Anwaltsmediation, die Telefonmediation, die Pendelmediation, .... Der aufmerksame Kunde lernt: Mediation ist nicht gleich Mediation. Auch lässt sie sich nicht ohne weiteres mit anderen Dienstleistungen, wie etwa die anwaltliche Beratung kombinieren.
Die formale Sicht auf die Verfahren zwingt den Dienstleister, den Konsumenten vor die Wahl zu stellen, ob er etwa als Anwalt oder als Mediator beauftragt wird. Welche Kriterien legt er der Auswahl zugrunde? Im Zweifel wird er für die anwaltliche Beratung und das Gerichtsverfahren plädieren. Es ist zwar weniger nützlich. Was aber das Zustandekommen und das Ergebnis anbelangt ist es dafür umso sicherer.