Die Pflegebedürftigkeit des eigenen Kindes ist immer mit einer großen persönlichen Herausforderung verbunden. Gut, wenn man dann möglichst viel Hilfe bekommt. Eine der wichtigsten Fragen: Wieviel finanzielle Unterstützung steht mir zu?
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet viele Leistungen. Voraussetzung dafür ist die Beantragung und Bewilligung eines Pflegegrades. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Geld- oder Sachleistung.
Die Quote der abgelehnten Anträge auf Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit ist leider sehr hoch. Bei Erstanträgen beträgt sie rund 35 Prozent, bei Höherstufungsanträgen oder in Widerspruchsverfahren liegt sie mit rund 60 Prozent noch deutlich höher. Für alle Antragsverfahren gilt: Nahezu jeder zweite Antrag scheitert oder wird mit einem zu niedrigen Pflegegrad beschieden.
Nur selten liegt das daran, dass keine oder eine zu geringe Pflege- und Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Vielmehr werden Fehler bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin oder während der Begutachtung gemacht. Das Bewertungssystem – insbesondere bei Kindern – ist nämlich so kompliziert, dass ein Laie kaum erkennen kann, welche Besonderheiten für einen gerechten Pflegegrad wichtig sind.
Ist Ihre Familie von Pflegebedürftigkeit betroffen? Dann kann es sehr sinnvoll sein, die Pflegeexperten von Familiara zu beauftragen, um Ihre Leistungsansprüche gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen – beim Erst- oder Höherstufungsantrag, insbesondere aber bei einem Widerspruch.